Nutzungsdauer der vermieteten Immobilie verkürzen - Abschreibung erhöhen!
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden AfA vorgenommen werden.
Das BFH hat am 28.7.2021 (Az. IX R 25/19) geurteilt, dass ein Sachverständigengutachten zur Begründung der Minderung der Restnutzungsdauer ausreichend sei.
Die durch Privatgutachten ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von gewerblich genutzten Immobilien kann als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten, hat das Finanzgericht (FG) Münster im Januar 2022 (Az. 1 K 1741/18 E) entschieden. Die neue Rechtsprechung lässt auch Online-Gutachten und solche Gutachten zu, die sich ausnahmslos auf die Nutzungsdauer einer Immobilie beschränken.
Wir können im Rahmen des modellkonformen Berechnens Ihre Immobilie schätzen und die modifizierte Restnutzungsdauer anhand der von Ihnen gemachten Unterlagen durch unseren hausinternen Sachverständigen ermitteln.
Die Bewertung anhand einer Restnutzungsbewertung kann evtl. auch ohne eine Besichtigung stattfinden, hier stützen wir uns auf die von Ihnen vorgelegten Daten.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Restnutzungsdauer
Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer - abhängig von Wohn- und Nutzfläche
bis 300 m² -------------------------------------------------------------- 699.- € netto / 831,81 €, incl. MwSt.,
ab 301 bis 500 m² -------------------------------------------------- 799.- € netto / 950,81 €, incl. MwSt.,
ab 501 und 1000 m² ----------------------------------------------- 1.199.- € netto / 1.426,81 €, incl. MwSt.,
ab 1001 bis 2500 m² ---------------------------------------------- 1.599.- € netto / 1.902,81 €, incl. MwSt.,
ab 2501 m² ------------------------------------------------------------- 2.099.- € netto / 2.497,81 €, incl. MwSt.,
Express-Zuschlag für Fertigstellung innerhalb 1 Woche ----------- 499.- € netto / 593,81 €, incl. MwSt.,
Vor-Ort-Außenbesichtigung (bis 50 km um unseren Firmensitz) ------ 120.- € netto / 142,80 €, incl. MwSt.,
Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung (bis 50 km um Haßfurt) ------- 350.- € netto / 416,50 €, incl. MwSt.,
Eine weitere Anfahrt wird ab 50 km um Haßfurt mit ,70 €/km netto / ,83 €/km, incl. MwSt., berechnet.
Unser Sachverständiger und Gutachter Adrian Degel berät Sie gerne hierzu!
::: GUT ZU WISSEN
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird gem. Anlage 4 Sachwertrichtlinie von 2012, bzw. ImmoWertV 2021 definiert. Unter anderem fließen Merkmale wie Erneuerung der Fenster und Eingangstüre, Bodenbeläge, Heizungsanlage, Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung oder Wärmedämmung und Dämmung des Daches oder die Optimierung des Grundrisses mit ein.
Unsere in Rechnung gestellten Kosten können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
oder ☎ +49 (0) 9521 2274
Gerne können Sie auch gleich hier im Kontaktfeld vorab einen Termin für eine telefonische Beratung vereinbaren.
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten.
Bitte lassen Sie uns wissen, wann es Ihnen zeitlich am besten passt.
Bei der Feststellung der Restnutzungsdauer kommt es immer auf den Wert der Immobilie an (die Preise oben sind die Grundpreise) - wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihren Auftrag. Der Endpreis ist immer mit Vor-Ort-Termin, sowie An- und Abfahrt im Radius von ca. 80 km um unseren Firmenstandort Haßfurt inclusive. Weitere Ausfertigungen und Kopien werden zum Sonderpreis gefertigt.